Herzlich Willkommen beim Lindauer Kanuclub e.V.

 

Wir sind ein familienfreundlicher, gemischter und sehr aktiver Kanuclub direkt am schönen Bodensee in Lindau. Wir sind ganzjährig sportlich aktiv beim Kanuwandern, Kanumarathon, Wildwasser oder in unserem Fitnessraum. Natürlich genießen wir auch sehr oft unser schönes Gelände zum Sonnen, Schwimmen und Grillen.

Sport

Nach der neuen „Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" dürfen wir ab dem 08.06.2020 wieder in Trainingsgruppen bis 20 Personen paddeln. Wir haben uns entschlossen, den Trainingsbetrieb mit dem Montagstraining und dem Freitagstraining wieder aufzunehmen.

Ab Montag 08.06.2020 um 17:30 Uhr steht Manfred wieder für das Montagstraining mit den Schwerpunkten Anfänger und Wildwasser zur Verfügung.

Ab Freitag 12.06.2020 um 18:00 Uhr stehen Jochen und José für das Freitagstraining mit den Schwerpunkten Anfänger und Paddeltechnik mit integriertem Sicherheitstraining
zur Verfügung.

Damit dies funktioniert, bitten wir darum, dass jeder mithilft und kooperativ ist. Unterstützt die Trainer dabei, damit Sie mit der aktuellen Situation nicht allein sind. Durch die Verordnung und die Verbände sind wir verpflichtet, unseren Hygiene- und Maßnahmenplan zu 100% einzuhalten.
Bitte kommt etwas früher, um Kontakte und gemeinsame Aufenthalte in den Bootshäusern zu minimieren. 
Denkt an den Eintrag ins Fahrtenbuch und die Bestätigung der Desinfektionsmaßnahmen mit Eurer Unterschrift.

Wir freuen uns , dass dies wieder möglich ist und hoffen auf eine schöne Saison.

 

Vereinsleben

  1. Trotz der Lockerungen durch die Behörden, haben wir uns entschlossen, den Campingplatz bis auf weiteres geschlossen zu halten. Der Aufwand der durch die Verordnung(en) notwendig wäre, übersteigt bei weitem den Nutzen. Das Risiko (medizinisch und haftungstechnisch) steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.
  2. In den letzten Tagen ist mehrfach aufgefallen, dass sich Nichtmitglieder auf dem Gelände aufhalten. 
    Zur Erinnerung: Für Nichtmitglieder und Gäste ist das Gelände weiterhin geschlossen.
  3. Wir stehen derzeit in engem Kontakt mit der Stadt um die Parkplatzsituation zu lösen. Aktuell gibt es leider noch keine Entscheidung dazu. Wir konnten aber erreichen, dass in der nächsten großen Ausschusssitzung über unseren Bedarf einer Sonderregelung für den LKC verhandelt wird. Diese ist Anfang Juli. Sobald es eine verbindliche Aussage gibt werden wir diese unmittelbar kommunizieren. Bis dahin müssen wir leider mit dem Status Quo leben.

Wir hoffen auf Euer Verständnis und wünschen Euch eine gute Zeit.

 

Hygiene- und Maßnahmenplan

Aktuell gelten für uns die „Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" und die Empfehlungen des DKV/BKV. Diese sind für uns verpflichtend, sonst drohen empfindliche
Strafen. Im Einzelfall (also pro Verstoß!) können Bußgelder bis 5.000,- EUR ausgesprochen werden. In weiterer Konsequenz könnten wir unseren Pachtvertrag verlieren.

Trotzdem gibt es bezüglich der Einhaltung unseres Hygiene- und Maßnahmenplans leider unterschiedliche Auffassungen. Der Großteil verhält sich vorbildlich und diszipliniert. Einzelne haben die Notwendigkeit anscheinend nicht verstanden.

Ein Verein wie der LKC ist eine Solidargemeinschaft. Wenn jemandem der Umgang in dieser Solidargemeinschaft nicht gefällt, steht es ihm frei diese zu meiden. Bewusst gegen die Regeln zu verstoßen und sowohl Gesundheit als auch die Freiheit der Gemeinschaft zu gefährden ist in höchstem Maße unsolidarisch.

Trotz eindringlicher Aufforderung und Bitte fühlen sich Mitglieder motiviert von der Gemeinschaft zu profitieren und gegen die Gemeinschaft zu handeln.

Uns fehlt die Fantasie, dies zu verstehen.

Somit sind wir gezwungen den Verein und die Gemeinschaft, bei weiteren Verstößen gegen den Hygiene- und Maßnahmenplan, vor Bußgeldern und Einschränkungen zu schützen.

Dabei werden wir wie folgt vorgehen:

  1. Persönliche Abmahnung
  2. Kündigung des Bootsplatzes und des Spindes (falls vorhanden)
  3. Kündigung der Mitgliedschaft

Warum müssen wir so handeln? Weil wir sonst empfindlichen Sanktionen ausgesetzt sind, die im schlimmsten Fall dem LKC
die Existenzgrundlage entziehen.

Welcher Art sind die Sanktionen? Wir sind Pächter eines Grundstücks der Stadt Lindau. Bei Verstößen gegen Verordnungen ist die Stadt berechtigt zu handeln. Im schlimmsten Fall drohen uns Sanktionen seitens der Stadt, die unseren Verein stark beeinträchtigen können. Dies kann bis zur Kündigung unseres Pachtvertrages gehen.

Mit der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Nr. 5 vom 29.05.2020) tritt auch ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Hier drohen nicht nur dem Verursacher (Mitglied) sondern auch dem Veranstalter/Verantwortlichen (Verein/Vorstand) empfindliche Strafen.

Ein Auszug:

 

Der dazugehörige Paragraph:

 

Deshalb unsere Bitte an alle. Wenn ihr ein „vergessliches" Mitglied seht, erinnert es bitte (zum Schutze und im Namen aller) daran, dass der Hygiene- und Maßnahmenplan vom 11.05.2020 weiterhin gilt und zu 100% umgesetzt werden muss.

Wir sollten gemeinsam darauf achten, unsere „kleinen" Freiheiten nicht leichtsinnig aufs Spiel zu setzen.